Update vom 16.06.2020 zu Corona-Lage
Am heutigen Dienstag, den 16. Juni 2020, hat die Staatsregierung von Bayern weitere Lockerungen der aktuellen Corona-Beschränkungen bekanntgegeben.
Mit diesen Lockerung sind nun Versammlungen jedweder Art für einen Personenkreis für bis zu 50 Personen innerhalb geschlossener Räume wieder erlaubt, sofern der Teilnehmerkreis nicht öffentlich sondern innerhalb eines persönlichen Zuschnitts absehbar und dokumentierter ist.
Somit sind Eigentümerversammlungen grundsätzlich ab dem 22.06.2020 wieder Möglich, ebenso Belegprüfungen.
Folgendes gilt es aber, weiterhin zu befolgen:
- Zu jeder Zeit der Eigentümerversammlung oder sonstigen Gremiensitzung muss ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen den teilnehmenden Personen gewährleistet sein
- Die Höchstteilnehmerzahl muss an die räumlichen Verhältnisse begrenz werden, wobei die Höchstteilnehmerzahl vorerst weiterhin analog § 6 Satz 1 Nr. 1 der BayIfSMV zu berechnen ist
- Keine Abgabe von Speisen und Getränken während oder nach der Versammlung (Gastwirte dürfen also keine Getränke oder Speisen verkaufen, sondern nur den Raum bereitstellen)
- Ein entsprechendes Hygienekonzept muss vorgehalten werde. (ggf. in Absprache mit dem Gastronom oder sonstigen Betreibern der Räumlichkeiten)
- Alle Teilnehmer müssen eine Mund- Nasenbedeckung tragen, während der gesamten Versammlungsdauer, auch sitzend am Platz
- Alle Teilnehmenden sind vorab über die Regelungen, Platzhinweise und Hygienemaßnahmen durch die Verantwortlichen für die Versammlung zu informieren
- Die Verantwortlichen müssen einen Teilnehmerliste führen, die im Falle eines Ausbruchsgeschehens dem Gesundheitsamt zu übermitteln ist
- Die nach den Maßgaben des § 6 Satz 1 Nr. 1 der BayIfSMV festgesetzten Abstandsregelungen müssen auch für den Toilettenbereich eingehalten werden
Nachdem die unter Ziffer 7. genannte Liste die Kontaktnachverfolgung ermöglichen soll, rät der VDIV Bayern e.V. weiterhin dringend an, nicht nur eine Adressliste zu führen, wie ansonsten bei Eigentümerversammlungen üblich, sondern insbesondere weitere Kontaktdaten wie Telefon- und Handynummern oder Email-Adressen zu dokumentieren.
(Quelle: Newsletter des VDIV Bayern e. V.)
Die Knirsch Hausverwaltung GmbH hat beschlossen, dass Versammlungen auch weiterhin vorzugsweise als Ein-Mann-Behelfs-Versammlung (wir berichteten: https://www.knirsch-hv.de/ein-mann-behelfs-versammlungen-statt-normaler-eigentuemerversammlung/) abzuhalten, da ob der Lockerungen dennoch ein Risiko bei Versammlungen besteht und das Personal der Verwaltung durch den doch umfangreichen Kontakt auf Versammlungen als Überträger prädestiniert wären. Dies gilt natürlich nur für Wohnanlagen und Versammlungen, auf welchen ausschließlich „Standard“-Punkte besprochen werden müssen. Sollte sich ein Mitarbeiter infizieren, ist dieser nicht nur Überträger, auch unser Betrieb müsste 2 Wochen komplett schließen und die Mitarbeiter sich in Quarantäne begeben.
Es ist zudem schwierig Versammlungsräume zu finden, welche groß genug sind, um 30 oder mehr Eigentümer beherbergen, zumal die Betreiber weder Speisen noch Getränke ausgeben können.
In sämtlichen Wohnanlagen, in welchen Gesprächsbedarf besteht und wichtige Tagesordnungspunkte anstehen, werden ab 22. Juni Präsenz-Versammlungen stattfinden. Sie erhalten dazu von uns schriftliche Einladungsschreiben, in allen anderen Wohnanlagen werden wir – vorbehaltlich dessen, dass die Eigentümer damit einverstanden sind – weiterhin Versammlungen abhalten, bei welcher die Hausverwaltung per Vollmacht Stimmanweisungen für die einzelnen Tagesordnungspunkte erhält.
Für Rückfragen sind wir wie gewohnt für Sie erreichbar.
Ihr Team der
Knirsch Hausverwaltung GmbH