Höhere Zuschüsse für Gebäude-Energieberatung

Seit 1. Februar 2020 gibt es einen höheren Zuschuss vom Bund für die Energieberatung für Ein- und Zweifamilienhäusern. Dieser erhöht sich um ganze 500 € von 800 € auf 1.300 €.
Auch die Baubegleitung für energetische Sanierungsmaßnahmen wird nun deutlich höher bezuschusst.

Dabei sinkt der Eigenanteil von Eigentümern, der auf das förderfähige Beratungshonorar anfällt auf nur noch 20% ab. Der Zuschuss wird auf Antrag vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) ausgezahlt.

Auch Eigentümergemeinschaften in einem Wohnhaus mit drei und mehr Wohnungen erhalten nun maximal 1.700 € als Zuschuss und werden somit unterstützt. Damit stieg die Förderung in diesem Bereich um 600 € an. Einen zusätzlichen Zuschuss von 500 € erhalten die Eigentümergemeinschaften in WEG-Objekten, wenn der Beratungsbericht in einer Eigentümerversammlung durch den Energieberater ausführlich erläutert wird.

Das Ziel dieser Förderungen ist, Eigentümer bei energetischen Sanierungsmaßnahmen zu entlasten, um so modernere und umweltfreundlichere Bauten zu schaffen.

 

Quelle: VDIV
Bildquelle:
Photo by Appolinary Kalashnikova on Unsplash

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